BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsinhalt werden beim Vertragsschluß mit Unternehmern (§14 BGB) sowie mit Nicht-Unternehmern, die keine Verbraucher (§13 BGB) sind, immer:

Beim Vertragsschluß mit Verbrauchern (§13 BGB) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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