BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Navigation ▼

Endlagerung radioaktiver Abfälle, Geotechnische Sicherheit

EndlagerforschungEndlagerforschung

StandortauswahlStandortauswahl

StandorteStandorte

LangzeitsicherheitLangzeitsicherheit

Wie können radioaktive Abfälle sicher entsorgt werden?

Radioaktive Stoffe werden weltweit vielseitig eingesetzt, etwa bei der Stromerzeugung in Kernkraftwerken, in der Röntgenmedizin und in der Materialprüfung. Dabei entstehen radioaktive Abfälle, die uns Menschen und unsere Umwelt durch ihre ionisierende Strahlung gefährden können. In Deutschland verfolgt die Bundesregierung deshalb das Ziel, die Abfälle langfristig und sicher aus unserem Lebensraum zu entfernen. Dabei sind die Wissenschaftler der Ansicht, dass nur die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen diesen langfristig sicheren Schutz gewährleisten kann.

Eine besondere Herausforderung stellt die Suche nach einem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle dar. In Deutschland fallen sie unter die Kategorie „Wärme entwickelnde Abfälle“. Aufgrund der von ihnen ausgehenden Strahlung und Wärme stellen sie erhöhte Anforderungen an das zur Endlagerung vorgesehene Wirtsgestein und an den Isolationszeitraum. Für die Suche und Auswahl eines Endlagers für diese Abfälle wurde im Juli 2013 ein Gesetz (StandAG) erlassen. In einem ersten Schritt wurde das neu geschaffene Gesetz von der pluralistisch besetzten Kommission „Endlagerung radioaktiver Abfälle“ auf den Prüfstand gestellt. Dabei hat die Kommission unter anderem Kriterien und Empfehlungen für die Suche eines Endlagerstandortes erarbeitet, der die bestmögliche Sicherheit für den Zeitraum von einer Million Jahre gewährleistet. Auch die Endlagerkommission empfahl als Entsorgungspfad eine tiefengeologische Lagerung.

Auf Basis ihres Abschlussberichtes trat im Mai 2017 das fortentwickelte Standortauswahlgesetz (Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle – StandAG) in Kraft. In einem neuen mehrphasigen vergleichenden Verfahren soll der Standort bis zum Jahr 2031 ermittelt und durch einen Beschluss des Bundestages festgelegt werden. Neu ist dabei auch eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung von Anfang an. Alle Schritte in dem wissenschaftsbasierten, ergebnisoffenen Verfahren müssen transparent und nachvollziehbar sein. Das Auswahlverfahren hat am 5. September 2017 begonnen.

Laut Standortauswahlgesetz sind im Verfahren die für die Endlagerung der Abfälle potenziell geeigneten Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein (wie beispielsweise Granit) in Deutschland zu berücksichtigen.

Am 28.09.2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren, einen „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht. In diesem Bericht sind gemäß §13 Standortauswahlgesetz diejenigen Gebiete auszuweisen, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. Die BGR hat an der Abfassung des Teilgebieteberichts nicht mitgewirkt, allerdings diverse Arbeiten zur Standortauswahl im Auftrag der BGE durchgeführt, die in direktem thematischen Zusammenhang damit stehen.

Welche Rolle spielt die BGR bei der Endlagerung der radioaktiven Abfälle?

Die BGR berät die Bundesregierung eigenverantwortlich und neutral bei allen geowissenschaftlichen und geotechnischen Fragen zu den Endlagerprojekten des Bundes.

Im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle nimmt die BGR eine qualifizierte Beraterrolle für den Vorhabenträger, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ein. Auf Basis einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit berät sie die BGE bei der Umsetzung des geowissenschaftlichen Teils des Standortauswahlgesetzes. Für die in Deutschland derzeitigen Endlagerstandorte Konrad, Asse und Morsleben arbeitet die BGR ebenfalls auf Basis der Vereinbarung mit der BGE zusammen. Sie führt dort von der BGE beauftragte geowissenschaftliche und geotechnische Untersuchungen am Erkundungsstandort durch und bewertet diese.
Die Expertise der BGR auf dem Gebiet der Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen umfasst damit

Die BGR-Wissenschaftler entwickeln dabei den Stand von Wissenschaft und Technik durch ihre eigenen Forschungsarbeiten aktiv mit. Die Forschung wird vielfach im Verbund mit anderen Forschungseinrichtungen durchgeführt. Zum großen Teil werden in internationaler Zusammenarbeit, zum Beispiel mit Frankreich, Schweden und der Schweiz im Rahmen von Kooperationsabkommen in Untertagelabors Untersuchungen durchgeführt. Dabei werden Methoden und Geräte für die geowissenschaftliche Erkundung von potenziellen Endlagerstandorten entwickelt und getestet. Ein weiteres Ziel der Arbeiten ist es, die Erkenntnisse aus den gemeinsamen internationalen Projekten auf gleichartige geologische Formationen an Standorten in Deutschland zu übertragen.

Die BGR steht der Bundesregierung und der Gesellschaft bei geowissenschaftlichen und geotechnischen Fragen des gesamten Prozesses der Endlagerstandortsuche beratend zur Seite.

Im Bereich der Endlagerforschung wird die BGR ihre geowissenschaftlichen Arbeiten auf die langfristig angelegte Suche nach einem Standort zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland ausrichten. Das sieht das aktuelle Forschungskonzept der BGR vor.

Welche Aufgaben übernimmt die BGR auf dem Gebiet der „Geotechnischen Sicherheit“?

Die BGR ist auf dem Gebiet der Geotechnischen Sicherheit seit mehreren Jahrzehnten aktiv. Vor allem in der technischen und konstruktiven Anwendung von felsmechanischem und ingenieurgeologischem Fachwissen im Bergbau hat die BGR weitreichende Erfahrungen. Dabei ist die BGR vornehmlich während der Planung von untertägigen Hohlräumen, beispielsweise bei der geologischen Speicherung von erneuerbaren Energien, aber auch während des Betriebs von langjährig genutzten untertägigen Depots oder in der Nachbetriebsphase tätig.

Kontakt

    
Nicole Schubarth-Engelschall
Tel.: +49-(0)511-643-2436

Diese Seite:

Hinweis zum Einsatz von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Zum Anfang der Seite ▲