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Hannover, 15.03.2011

Erdbebensicherheit an Standorten deutscher Kernkraftwerke: BGR liefert wichtige Daten für Gefährdungsanalysen

Die Erdbebenkatastrophe in Japan hat in Deutschland zu einer neuen Debatte über die seismische Gefährdung an den Standorten deutscher Kernkraftwerke geführt. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) liefert als nationaler Erdbebendienst mit dem Deutschen Erdbebenkatalog eine wichtige Grundlage für Gefährdungsanalysen. In der Karte "Epizentren der Schadenbeben" hat die BGR alle in Deutschland und den angrenzenden Gebieten seit dem Jahr 800 aufgetretenen relevanten Beben dargestellt

Deutschland liegt im Gegensatz zu Japan nicht an einer aktiven Plattengrenze. Deshalb sprechen Seismologen für Deutschland in Hinblick auf Anzahl und Stärke der Erdbeben von geringer bis moderater Seismizität. "Die Karte zeigt, dass in Deutschland stärkere Beben im Wesentlichen in vier Regionen auftreten: die Schwäbische Alb, der Rheingraben, die Niederrheinische Bucht und das Vogtland" erklärt Dr. Christian Bönnemann, Leiter des BGR-Fachbereichs "Seismologisches Zentralobservatorium, Kernwaffenteststopp". Seit Anfang des 20. Jahrhunderts werden Erdbeben instrumentell gemessen. Die stärksten in diesem Zeitraum gemessenen Beben hatten eine Magnitude von etwa sechs. Das stärkste historisch für Mitteleuropa belegte Beben wird von Seismologen mit einer Magnitude von etwa sieben bewertet (Basel-Erdbeben von 1356).
Während die Magnitude ein Maß für die abgestrahlte seismische Energie eines Bebens ist, kommt für die Ermittlung der Auswirkungen von Erdbeben auf Gebäude und Industrieanla-gen die 12-stufige Intensitätsskala (I bis XII) zur Anwendung. Diese beschreibt die Auswirkungen und Schäden von Erdbeben an einem bestimmten Standort. Beben gleicher Magnitude können sich je nach Herdtiefe, Entfernung und Bodenbeschaffenheit mit unterschiedlicher Intensität auswirken.

Die in Deutschland gültigen Vorschriften zur Erdbebensicherheit von Kernkraftwerken sind sehr streng. Sie sind in den Regeln 2201.1 bis 6 (Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen) des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) festgelegt. "Die Kraftwerke müssen so ausgelegt sein, dass sie Belastungen standhalten, die über die für den Standort zu erwartenden Bebenauswirkungen hinausgehen", sagt Dr. Thomas Spies, Leiter des BGR-Arbeitsbereichs "Ingenieurseismologische Gefährdungsanalysen".

Kernkraftwerke in Gebieten mit geringer Seismizität wie in Norddeutschland müssen nach diesen Vorschriften Intensitäten zwischen VI und VII widerstehen. Kernkraftwerke in den oben genannten Regionen mit moderater Seismizität wurden für Intensitäten zwischen VII und VIII ausgelegt. Anlässlich des Baus der Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente wurden an den Kraftwerksstandorten aktualisierte ingenieurseismologische Gutachten angefertigt. Bei der Bestimmung der seismischen Gefährdung wird von einer mittleren Wiederkehrperiode von 100.000 Jahren ausgegangen.


Weitere Informationen:

http://www.bgr.bund.de/schadenbeben-deutschland


Ansprechpartner:

Dr. Christian Bönnemann, Tel. 0511-643-3134, E-Mail: Christian.Boennemann@bgr.de

Dr. Thomas Spies, Tel. 0511-643-2688, E-Mail: Thomas.Spies@bgr.de.


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Pressesprecher: Andreas Beuge, Tel.: 0511 643 2679, mobil: 0170 8569662
E-mail: info@bgr.de Internet: http://www.geozentrum-hannover.de

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