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Interne Meldestelle für Verstöße gegen EU-Recht, 17.12.2021

Seit dem 17. Dezember 2021 gilt die EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, unmittelbar. Als Bundesoberbehörde hat die BGR eine interne Meldestelle für Hinweisgebende eingerichtet, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über Verstöße gegen das EU-Recht erlangt haben und auf diese hinweisen wollen. Die interne Meldestelle der BGR erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse Whistleblower(at)bgr.de oder telefonisch unter der Nummer +49 (0) 175 687 34 01. Informationen zur EU-Richtlinie finden Sie hier.


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