BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Logo der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)

Logo Umweltbundesamt

Gemeinsame Pressemitteilung

Hannover, 17.03.2017

Tiefseebergbau: Deutschland setzt sich für hohe Umweltstandards ein
Internationale Experten beraten über Regeln für den Abbau von Rohstoffen am Meeresboden

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und das Umweltbundesamt (UBA) machen sich für einen konsequenten Umweltschutz beim Bergbau in der Tiefsee stark. Auf einem mit der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA, International Seabed Authority) veranstalteten Experten-Workshop in Berlin riefen beide Behörden dazu auf, sowohl die Chancen als auch die Risiken eines künftigen marinen Rohstoffabbaus umfassend zu bewerten und den Vorsorgegrundsatz genau zu beachten. Wichtig sei auch, große Schutzgebiete vorzusehen, damit die Biodiversität der Tiefsee ausreichend geschützt wird. Bei der Veranstaltung diskutieren rund 100 internationale Teilnehmerinnen und Teilnehmer den im Januar 2017 von der ISA vorgelegten Entwurf für Umweltregularien beim Tiefseebergbau.

Aufgrund gestiegener Rohstoffnachfrage und technologischer Innovation ist die Gewinnung von Bodenschätzen aus der Tiefsee stärker in den Fokus des politischen und wirtschaftlichen Interesses gerückt. In den Tiefen der Ozeane lagern rohstoffreiche Manganknollen, Mangankrusten und Massivsulfide. Sie enthalten Metalle für Erneuerbare Energien und Anwendungen in der Hochtechnologie wie Kupfer, Nickel oder Kobalt sowie Spurenelemente wie Lithium, Indium, Gallium oder Germanium, ohne die kein Elektroauto fährt, sich kein Windrad dreht oder kein Smartphone funkt. Mittelfristig kommen die tiefen Lagerstätten im Meer als neue Rohstoffquelle in Betracht; zumindest könnten sie die Vorkommen an Land ergänzen.

Mineralien in der Tiefsee gelten als gemeinsames Erbe der Menschheit. Ihre Erkundung und Nutzung wird durch die ISA mit Sitz in Kingston, Jamaika überwacht. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen erlaubt die Nutzung nur zu friedlichen Zwecken. Außerdem muss sichergestellt sein, dass es nicht zu negativen Effekten auf die Umwelt kommt.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der G7-Präsidentschaft 2015 zu mehr Verantwortung bei der Entwicklung von Maßstäben für eine zukünftige umweltverträgliche Gewinnung von Rohstoffen aus der Tiefsee verpflichtet. Dazu gehören wissenschaftliche Forschung und Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Seit 2001 wurden insgesamt 27 Lizenzen mit einer Laufzeit von 15 Jahren durch die ISA vergeben, 17 für die Erkundung („Exploration“) von Manganknollen mit Gebieten von jeweils 75.000 Quadratkilometern Fläche, vier für die Erkundung von Mangankrusten (je 3.000 Quadratkilometer) und sechs für die Exploration von Massivsulfiden (je 10.000 Quadratkilometer). Auch die BGR erkundet im Auftrag der Bundesregierung seit 2006 ein Lizenzgebiet mit Manganknollen im östlichen Pazifik und seit 2015 ein Lizenzgebiet mit Sulfidvorkommen im südwestlichen Indischen Ozean.

Während die Exploration nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt hat, werden künftige groß angelegte Tiefseebergbauprojekte deutlich gravierendere Folgen für die Tiefsee haben. So würde ein großer Teil der Lebensgemeinschaften wie Schwämme, Muscheln, Seesterne und viele andere Bodenlebewesen wie auch Bakterien mit entfernt werden, wenn Mangankrusten oder Manganknollen mit automatischen Sammlern geerntet werden. Feine Sedimentpartikel, die durch Abbaugeräte aufgewirbelt und als Trübewolke in Meeresbodennähe verdriften, würden zudem sowohl die Lebensfunktionen der Tiere als auch die Nahrungskette beeinträchtigen.

Eine Wiederbesiedlung von abgebauten Flächen dauert nach neuesten Erkenntnissen viele Jahrzehnte, vielleicht sogar Jahrhunderte. Es empfiehlt sich daher, in direkter Nähe zu den potenziellen Abbaugebieten möglichst große Schutzgebiete auszuweisen, an denen kein Bergbau erlaubt ist. Ziel muss es sein, die Artenvielfalt zu erhalten.

Anspruchsvollen Umweltstandards kommt in einem entsprechenden Regelwerk eine entscheidende Bedeutung zu. Neben einer konsequenten Beachtung des Vorsorgegrundsatzes setzen sich BGR und UBA international nachdrücklich für Instrumente der räumlichen Planung und eine Konfliktbewältigung mit konkurrierenden Nutzungen wie der Fischerei ein. Auch sollte es möglich sein, Genehmigungen im Nachgang anzupassen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse Umweltschäden bei laufenden Projekten erkennen lassen. Hierbei müssen allerdings sowohl die Interessen des Umwelt- und Naturschutzes als auch die Belange der Wirtschaft berücksichtigt werden.

Das Wissen über die Tiefseeökosysteme und Technologien für den Tiefseebergbau muss aus Sicht der BGR und des UBA noch weiter verbessert werden. Deutsche Forschungseinrichtungen haben in den vergangenen 30 Jahren bereits einen dreistelligen Millionenbetrag in die Erforschung der Tiefsee und ihrer Umwelt investiert. Aber nicht alle Kenntnislücken sind geschlossen. „Vor einem Rohstoffabbau müssen die Umweltauswirkungen wissenschaftsbasiert geprüft werden. Für Deutschland bietet sich die Chance, eine Vorreiterrolle durch umweltschonende Technologien und hohe rechtliche Standards einzunehmen“, betont der Präsident der BGR, Prof. Dr. Ralph Watzel. „Wir wissen noch nicht genau, wie es in der Tiefsee aussieht, und was wir alles schützen müssen. Es bleibt auch die Frage, ob wir einer Rohstoffknappheit nicht besser begegnen können – etwa durch ein ambitionierteres Recycling in Deutschland“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA.

Ansprechpartner
BGR:
Andreas Beuge (Pressesprecher), Tel.: 0511 643 2299 , E-Mail: info@bgr.de, Internet: http://www.bgr.bund.de

UBA:
Martin Ittershagen (Pressesprecher), Tel.: 0340 2103 2245, E-Mail: pressestelle@uba.de, Internet: http://www.uba.de


Logo der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)

Pressesprecher: Andreas Beuge, Tel.: 0511 643 2679
E-mail: Andreas.Beuge@bgr.de Internet: http://www.bgr.bund.de

Diese Seite:

Hinweis zum Einsatz von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Zum Anfang der Seite ▲