BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Navigation ▼

Logo der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)


Pressemitteilung

Hannover, 27.04.2021

Erklärung zum Infraschall von Windenergieanlagen:

Zur Kritik an den veröffentlichten Daten zu Schalldruckpegeln bei Infraschall-Emissionen, die im Rahmen von Untersuchungen zum Störeinfluss von Windenergieanlagen auf Infraschall-Messstationen berechnet wurden, sowie der anschließend vorgenommenen Korrektur erklärt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR):

  1. Als Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nimmt die BGR Kritik im Rahmen des wissenschaftlichen Diskurses sehr ernst. Entsprechend der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis hat die BGR jetzt Hinweise sowie neuere wissenschaftliche Untersuchungen u.a. der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zum Anlass genommen, ihre bisherigen Arbeiten zum Einfluss von Windenergieanlagen (WEA) auf Infraschall-Messanlagen zu überprüfen.
  2. Ausgangspunkt der Diskussion bildete eine Untersuchung der BGR aus dem Jahr 2004, die im Zusammenhang mit dem Auftrag der BGR zur Überwachung des Internationalen Kernwaffenteststoppvertrages (CTBT) durchgeführt wurde. Darin ging es um den Störeinfluss von WEA auf hochempfindliche Infraschall-Stationen, die von der BGR zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des CTBT betrieben werden.
  3. Es ging bei diesen Untersuchungen nicht um Auswirkungen von Infraschall-Emissionen auf Menschen. Darauf hat die BGR auch bei entsprechenden Anfragen aus der Öffentlichkeit hingewiesen.
  4. Die interne Überprüfung der BGR hat die wissenschaftlich vorgebrachte Kritik an den veröffentlichen Daten zu Schalldruckpegeln bei Infraschall-Emissionen bestätigt. Bei der Berechnung der Schalldruckpegel ist der BGR ein systematischer Fehler unterlaufen. Dieser passierte bei der Umwandlung der ursprünglich berechneten Ergebnisse in eine in der Akustik gängige Größe.
    Durch eine fehlerhafte Umrechnungsformel wurde ein Rechenfehler von 36 Dezibel sowohl auf die durch WEA hervorgerufenen Störsignale als auch auf die zu überwachenden Signale (Kernwaffenexplosionen) übertragen. Entscheidend für die Festlegung des Mindestabstands von WEA zu den BGR-Infraschallmessanlagen ist die Differenz der beiden Werte, die sich durch den Rechenfehler nicht verändert. Daher bleibt die gültige Abstandsempfehlung für WEA zum ungestörten Betrieb der BGR-Infraschall-Station IS26 im Bayerischen Wald unverändert bestehen.
    Anfang April veröffentlichte die BGR auf ihrer Website eine ausführliche Darstellung der Prüfung und räumte den Fehler ein.
  5. Ein Korrigendum der bisherigen BGR-Publikation und eine Überarbeitung des zugehörigen Berichts sind auf den Weg gebracht.
  6. Ab Mai wird die BGR gemeinsam mit der PTB in einer Messkampagne aktuelle Felduntersuchungen zu Störsignalen von WEA vornehmen, um den Einfluss von Infraschall auf die BGR-Messanlagen vertieft zu untersuchen. Die Ergebnisse sollen auf Fachtagungen vorgestellt und diskutiert sowie in einem Peer Review-Fachjournal mit Open Access veröffentlicht werden. Zudem werden die Messdaten für alle Interessierten frei verfügbar sein.


Weiterführende Informationen:
BGR - Projekte - Der Infraschall von Windenergieanlagen (bund.de)



Pressesprecher:
Andreas Beuge, Tel.: 0511-643-2679
E-Mail: info@bgr.de, Internet: https://www.bgr.bund.de

Diese Seite:

Hinweis zum Einsatz von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Zum Anfang der Seite ▲