Gesetzliche Aufgaben der BGR gemäß Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
Das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG) „dient der Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten zum Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Es regelt zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten." (§1 KSpG).
Die BGR nimmt beim Vollzug des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes folgende Aufgaben wahr:
- Kartierung, Analyse und Bewertung der Speicherpotenziale in Deutschland;
- Erstellung und Führung eines öffentlich zugänglichen Registers zur CO2-Speicherung;
- Stellungnahmen zur Untersuchungsgenehmigungen, im Rahmen der Planfeststellung, zu Sicherheitsnachweisen, zu Überwachungsplänen und zur Stilllegung von Speichern;
- Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Bundes- und Landesbehörden, sowie den zuständigen Stellen in den Nachbarländern, bei grenzüberschreitenden Potenzialanalysen und Speichervorhaben;
regelmäßiger wissenschaftlicher Austausch über die Erfahrungen und Erkenntnisse, die an Demonstrationsprojekten gewonnen werden.
Links:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kspg/gesamt.pdf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:140:0114:0135:EN:PDF
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