BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

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Gesetzliche Aufgaben und Regelwerke

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Die europäische Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid aus dem Jahre 2009 findet ihre Entsprechung im deutschen Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz - KSpG), das 2012 in Kraft trat. Das KSpG „dient der Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten zum Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Es regelt zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten (§1 KSpG).

Die BGR nimmt beim Vollzug des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes folgende Aufgaben wahr:

  • Kartierung, Analyse und Bewertung der Speicherpotenziale in Deutschland;
  • Erstellung und Führung eines öffentlich zugänglichen Registers zur CO2-Speicherung;
  • Stellungnahmen zu Untersuchungsgenehmigungen, im Rahmen der Planfeststellung, zu Sicherheitsnachweisen, zu Überwachungsplänen und zur Stilllegung von Speichern;
  • Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie den zuständigen Stellen in den Nachbarländern, bei grenzüberschreitenden Potenzialanalysen und Speichervorhaben;
  • regelmäßiger wissenschaftlicher Austausch über Erfahrungen und Erkenntnisse, die weltweit an Demonstrationsprojekten gewonnen werden.

Dem Gesetz nach sind die Bundesländer für die Genehmigung und Überwachung von CO2-Speichern zuständig. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben Landesgesetze erarbeitet, wonach die CO2-Speicherung in diesen Ländern und den angrenzenden Küstengewässern von Nord- und Ostsee ausgeschlossen wird.

Laut KSpG konnten Speichergenehmigungen bis zum 31.12.2016 beantragt werden. Damit ist aktuell die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten in Deutschland nicht möglich.

Untergesetzliche Regelwerke sollen einheitliche und anerkannte Maßstäbe für die sichere und ordnungsgemäße Speicherung von CO2 definieren. Die Anlagen zur Richtlinie 2009/31/EG sowie die "Guidance Documents" enthalten geotechnische Anforderungen an Erkundung, Risikobewertung und Überwachung von Standorten. Die BGR hat 2010 erste Vorschläge von Kriterien für eine Standortauswahl, den sicheren Betrieb und die Überwachung von Speichern im Projekt Stability erarbeitet.

Um international einheitliche Bedingungen für die sichere und dauerhafte Speicherung zu schaffen, arbeitet die BGR u.a. an der Erstellung internationaler Normen mit. Sie ist maßgeblich im DIN-Arbeitsausschuss CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung (NA 119-01-04 AA) sowie dem entsprechenden Gremien auf europäischer und globaler Ebene vertreten (CEN/TC474 sowie ISO/TC 265).

Das Technische Komitee 265 der Internationalen Standardorganisation ISO hat seit 2016 sechs Normen und sechs technische Berichte (Stand Januar 2023) erstellt. Weitere Normen und Berichte sind aktuell in Arbeit. Expert:innen der BGR arbeiteten an der Erstellung von Normen zur CO2-Speicherung sowie zu übergreifenden Themen integrierter CCS-Prozessketten mit. Da der Inhalt der Normen und Berichte regelmäßig auf seine Aktualität zu überprüfen ist, ist die Normungsarbeit zur CO2-Abscheidung, dem Transport und der Speicherung auf DIN- und ISO-Ebene eine Daueraufgabe der BGR geworden.

Delegierte der Vollversammlung des ISO TC-265 in Casper, Wyoming (2019)Delegierte der Vollversammlung des ISO TC-265 in Casper, Wyoming (2019) Quelle: Enhanced Oil Recovery Institute/BGR


Links:

DIN-Normenausschuss CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung

ISO Technical Committee 265: Carbon dioxide capture, transportation, and geological storage



Kontakt 1:

    
Dr. Franz May
Tel.: +49 (0)511-643-3784

Kontakt 2:

    
Dr. Gabriela von Goerne
Tel.: +49-(0)511-643-3101

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