Umsetzung der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen (UNCLOS)
Land / Region: Sektoral / überregional
Schwerpunkt: Seerecht
Projektanfang: 01.12.2006
Projektende: 10.12.2013
Projektstand: 10.10.2016
Darstellung der maritimen Zonen
Quelle: nach Symonds et al., 1998
Die Seerechtskonvention der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) beinhaltet die Ausweisung maritimer Zonen mit Nutzungs- und Souveränitätsrechten. Nach Artikel 76 können Küstenstaaten unter bestimmten geologischen Bedingungen ihren Festlandsockel über die 200-Seemeilen-Grenze der exklusiven Wirtschaftszone hinaus auf bis zu ca. 350 Seemeilen erweitern. Für die Erweiterung der Nutzungs- und Souveränitätsrechte sind detaillierte meeresgeowissenschaftliche Daten erforderlich, welche die Küstenstaaten bei der zuständigen Commission on the Limits of the Continental Shelf (CLCS) der Vereinten Nationen zur Prüfung einreichen müssen. In den erweiterten Souveränitätsgebieten sind die jeweiligen Länder berechtigt, die Ressourcen auf und unter dem Meeresboden zu nutzen. Zudem haben die Länder dort Forschungsrechte, können maritime technische Anlagen errichten und Umweltauflagen benennen. Daraus ergibt sich für viele Entwicklungsländer ein erhebliches wirtschaftliches Entwicklungspotenzial.
Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt die BGR Entwicklungsländer bei der Bewältigung der umfangreichen Arbeiten zur Festlegung der äußeren Begrenzung ihrer Festlandsockel. Viele Entwicklungsländer, insbesondere Afrikas, sind derzeit nicht in der Lage, die notwendigen aufwändigen Messungen und Auswertungen durchzuführen. Das Vorhaben unterstützt Entwicklungsländer durch Information und Ausbildung von Entscheidungsträgern und zuständigen Fachinstitutionen (oft gemeinsam mit der Division for Ocean Affairs and the Law of the Sea der Vereinten Nationen, UN-DOALOS, und dem bei UNEP/GRID-Arendal angesiedelten UNEP Shelf Programme). Darüber hinaus berät es Entwicklungsländer direkt bei der detaillierten Beurteilung der Potenziale, der Machbarkeit und der Kosten einer Erweiterung des Festlandsockels sowie bei Planung, Koordination und Durchführung der Messarbeiten. Des Weiteren erleichtert es den Zugang zu geowissenschaftlichen Daten und hilft bei der Auswertung und Interpretation der marinen Daten und der Ausarbeitung der bei der CLCS einzureichenden Unterlagen.
Weitere Informationen:
BGR unterstützt Entwicklungsländer bei Erweiterung maritimer Souveränitätsrechte. Beitrag im BGR-Newsletter vom März 2010
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