BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

navigation ▼

Erdbebengeographische Einteilung der Bundesrepublik Deutschland

Zur Beschreibung der Seismizität zusammengehöriger Gebiete wurde die Oberfläche der Erde erstmals im Jahre 1954 in 50 großräumige seismische Regionen aufgeteilt, 1965 wurde diese Einteilung auf 728 Regionen verfeinert, wobei deren Begrenzungen gradweise erfolgte, um eine dem damaligen Stand der Computertechnik entsprechende automatische Einordnung eines Epizentrums in seine Region zu ermöglichen. Die Einteilung war deshalb sehr grob und das Ergebnis wenig aussagekräftig. So reichte z.B. die Region Nr.543 mit der Bezeichnung "Germany" von Ostfrankreich bis Ostpolen.

Im Auftrag der IASPEI (International Association for Seismology and Physics of the Earth Interior) wurde deshalb das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beispielgebend entsprechend den seismotektonischen Gegebenheiten in kleine Einheiten unterteilt und benannt. Durch die Berücksichtigung der geologischen Entwicklung und der tektonischen Verhältnisse konnten auch Gebiete mit sehr geringer Seismizität unterteilt werden. Diese erdbebengeographische Einteilung (Karte) wurde in Absprache mit allen deutschen seismologischen Observatorien vorgenommen. Nunmehr ist es möglich, einem Epizenrum neben den wenig aussagekräftigen Koordinaten automatisch den Namen seiner Region zuzuordnen und so eine verbale Beschreibung des Epizentralgebietes zu erhalten.

Erdbebengeographische Einteilung der Bundesrepublik DeutschlandErdbebengeographische Einteilung der Bundesrepublik Deutschland Source: BGR

Die Karte zeigt die erdbebengeographische Einteilung der Bundesrepublik Deutschland und benachbarter Regionen mit den englischen Namen der Regionen

Quelle:

LEYDECKER,G. & H.AICHELE (1998): The Seismogeographical Regionalisation for Germany: The Prime Example of Third-Level Regionalisation. -- Geologisches Jahrbuch, E 55, 85-98. Hannover

Contact

    
Dr. Diethelm Kaiser
Phone: +49-(0)511-643-2669
www.bgr.de/quakecat

This Page:

to the top ▲