Auf Grundlage der EU-Verordnung (2017/821) zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (sog. „EU-Konfliktmineraleverordnung“) haben die Mitgliedstaaten „Nationale Behörden“ benannt, die für die Anwendung der EU-Verordnung verantwortlich sind und die verpflichtende Umsetzung von Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen und anderer Unionseinführer kontrollieren.
Die BGR wurde als zuständige kompetente Mitgliedstaatsbehörde gegenüber der EU-Kommission benannt und nimmt die entsprechenden hoheitlichen Aufgaben wahr. Die DEKSOR ist die in der BGR zuständige „Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten“.
Im Rahmen der Kontrolltätigkeit werden Hinweise zu möglichen Verstößen gegen die EU-Verordnung (2017/821) und allgemeine Bedenken unter E-Mail-Adresse deksor@bgr.de entgegen genommen.
Aktuelles:
- Die DEKSOR hat ihren Jahresbericht 2025 über den Vollzug der Verordnung (EU) 2017/821 nach § 3 Abs. 5 MinRohSorgG veröffentlicht.
Download: DEKSOR Deutsche Kontrollstelle EU Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (2025).
DEKSOR Jahresbericht 2025 über den Vollzug der Verordnung (EU) 2017/821 nach § 3 Abs. 5 MinRohSorgG. Berichtszeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit Aktualisierungen bis 31.05.2025 (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei) - Die DEKSOR hat eine Orientierungshilfe für betroffene Unternehmen bei Kontrollen nach Artikel 11 VO (EU) 2017/821 veröffentlicht.
Diese soll vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen.
Download: Orientierungshilfe für betroffene Unternehmen bei Kontrollen nach Art. 11 VO (EU) 2017/821 (2022) (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei) - Seit dem ersten Quartal 2022 kontrolliert die DEKSOR deutsche EU-Einführer auf Grundlage einer risikobasierten Auswahl auf Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten gemäß der EU-Verordnung (2017/821) und des MinRohSorgG.
- Seit dem 1. Januar 2021 gelten für die von der EU-Verordnung (2017/821) betroffenen Unionseinführer verbindliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold.
- Am 17. Dezember 2020 wurde die nach Art. 14 (2) der EU-Verordnung (2017/821) zur Orientierung dienende, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebende und regelmäßig aktualisierte Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) veröffentlicht.
Link: https://www.cahraslist.net - Die restlichen fünf (von 23) bislang nicht bestimmten Mengenschwellen im Anhang I der VO (EU) 2017/821 sind nun festgesetzt. Die entsprechende Delegierte Verordnung (EU) 2020/1588 ist im November in Kraft getreten:
Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1588&from=DE - Das deutsche Durchführungsgesetz (MinRohSorgG) zur EU-Verordnung wurde am 6. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Folgetag in Kraft.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/minrohsorgg/BJNR086410020.html