DEKSOR

Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten

Containerschiff im Hafen

Unsere Themen

  • Hintergrundinformationen

    EU-Verordnung: Seit dem 1. Januar 2021 gelten für Unionseinführer verbindliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold.

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    Trennung von Coltanerz im Kleinbergbau
  • Grundlagen der EU-Verordnung

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    Lötzinn
  • Rechtsgrundlagen und weiterführende Links

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    Rechtsgrundlagen und weiterführende Links. Beispiel: Deutsches Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821
  • FAQ
  • DEKSOR-Team

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    DEKSOR-Team

Auf Grundlage der EU-Verordnung (2017/821) zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (sog. „EU-Konfliktmineraleverordnung“) haben die Mitgliedstaaten „Nationale Behörden“ benannt, die für die Anwendung der EU-Verordnung verantwortlich sind und die verpflichtende Umsetzung von Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen und anderer Unionseinführer kontrollieren.

Die BGR wurde als zuständige kompetente Mitgliedstaatsbehörde gegenüber der EU-Kommission benannt und nimmt die entsprechenden hoheitlichen Aufgaben wahr. Die DEKSOR ist die in der BGR zuständige „Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten“.

Im Rahmen der Kontrolltätigkeit werden Hinweise zu möglichen Verstößen gegen die EU-Verordnung (2017/821) und allgemeine Bedenken unter E-Mail-Adresse deksor@bgr.de entgegen genommen.

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Büro Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR)

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