Standortprojekte
An den Standorten Asse, Morsleben und Konrad führt die BGR geowissenschaftliche und geotechnische Untersuchungen im Auftrag der BGE durch und bewertet diese.
Aktuelle Projekte
Die rechtliche Basis der nuklearen Entsorgung in Deutschland bilden das Grundgesetz, das deutsche Atom- und Strahlenschutzrecht und das Standortauswahlgesetz. Die Zielsetzungen des Atomgesetzes (AtG) sind:
- Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen,
- die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und
- bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund verpflichtet das Atomgesetz (AtG) den Bund, Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Dabei wird zwischen Abfällen mit unterschiedlichem Ausmaß an Wärmeentwicklung unterschieden.
Für die in Deutschland derzeitigen Standorte Konrad, Asse und Morsleben arbeitet die BGR auf Basis einer Vereinbarung mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zusammen.
Für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (darunter fallen schwach- und mittelradioaktive Abfälle) wurde von 1967 bis 1978 das ehemalige Kali- und Steinsalzbergwerk Schachtanlage Asse II genutzt (Einlagerung von rund 47.000 Kubikmetern radioaktiver Abfälle). Seit 2009 steht die Anlage unter Atomrecht. Das heißt, dass sie gemäß Paragraph 57b des Atomgesetzes unverzüglich stillzulegen ist. Diese Stilllegung soll jedoch erst nach der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem Bergwerk erfolgen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rückholung wurden durch eine Änderung des Atomgesetzes im Jahr 2013 geschaffen (Lex Asse).
Bis 1998 wurden Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmentwicklung auch in das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) eingelagert (37.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle). Die Nutzung dieses Endlagers ist beendet; es soll stillgelegt und langfristig sicher verschlossen werden.
Für weitere 303.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung wird das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad in Salzgitter derzeit zu einem Endlager umgerüstet.
Eine besondere Herausforderung stellt die Suche nach einem Endlager für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle dar. In Deutschland fallen sie unter die Kategorie „Wärme entwickelnde Abfälle“.
Aufgrund der von ihnen ausgehenden Strahlung und Wärme werden erhöhte Anforderungen an das zur Endlagerung vorgesehene Wirtsgestein und an den Isolationszeitraum gestellt. Ein Standort für die hochradioaktiven Abfälle soll durch ein gesetzlich geregeltes Auswahlverfahren, die sogenannte Standortauswahl oder Endlagersuche, gefunden und festgelegt werden.
Auf Basis einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit berät und unterstützt die BGR die BGE auch bei der Umsetzung des geowissenschaftlichen Teils des Standortauswahlgesetzes.
Der Salzstock Gorleben wurde von 1979 bis 2012 in Deutschland als Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle erkundet; mit einer Unterbrechung der Erkundungsarbeiten im Zuge des Gorleben-Moratoriums von 2000 bis 2010. Primäres Ziel der Erkundung war die Ausweisung großer homogener Steinsalzbereiche im Salzstock, in die die Abfälle eingelagert werden können, sowie der Nachweis der Barrierewirksamkeit für einen langfristig sicheren Einschluss der Abfälle. Die BGR führte die geowissenschaftlichen Untersuchungen am Erkundungsstandort durch und bewertet diese. Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes im Jahr 2013 wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben beendet. Im Verlauf des Schritts 1 der Phase I nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien ist der Salzstock Gorleben aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschieden und wird nicht im weiteren Verfahren betrachtet. Daher laufen derzeit Maßnahmen zur Verfüllung des Bergwerks.