Endlager Konrad
Die BGR berät die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bei geowissenschaftlichen und geotechnischen Fragestellungen zum Standort Konrad. Rechtliche Grundlage der Beratungsleistung ist die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der BGE und der BGR“ vom 22.08.2018. Die BGE überträgt der BGR hierzu geowissenschaftliche und geotechnische Aufgaben, die die BGR in fachlicher und administrativer Eigenverantwortung bearbeitet.
Im Eisenerzbergwerk Konrad wurde ab 1965 Erz aus einer Lagerstätte im „Gifhorner Trog“ abgebaut. Die Erzvorkommen dieser geologischen Struktur erreichen an keiner Stelle die Erdoberfläche und wurden erst 1933 durch Ölbohrungen entdeckt. Wegen der besonders günstigen strukturellen und hydrogeologischen Verhältnisse wurden nach der Einstellung der Erzförderung im Jahr 1976 Untersuchungen zur Eignung des Standortes Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle begonnen.
Die Untersuchungsergebnisse bestätigten die günstige geologische Gesamtsituation für die Einrichtung eines Endlagers für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle. Die günstige Gesamtsituation wird bestimmt durch die große Tiefe der vorgesehenen Einlagerungsfelder im Eisenerz (circa 1.000 Meter) und durch die Überdeckung des Wirtsgesteins mit sehr gering durchlässigen, mehrere hundert Meter mächtigen Tonsteinen. Modellrechnungen haben gezeigt, dass langfristig keine Radionuklide aus dem Einlagerungshorizont in die Biosphäre übertreten können und die maximale radiologische Belastung etwa 100-mal kleiner sein wird als die Schwankungsbreite der natürlichen Radioaktivität.
Der Plan zur Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Bergwerk Konrad wurde am 31. August 1982 vorgelegt und am 22. Mai 2002 vom Niedersächsischen Umweltministerium genehmigt. Gegen diese Genehmigung eingereichte Klagen hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 8. März 2006 ohne Zulassung der Revision abgelehnt. Gegen dieses Urteil reichten einige Kläger beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde im März 2007 vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Damit war der Planfeststellungsbeschluss 25 Jahre nach Antragsstellung bestandskräftig und vollziehbar. Im Mai 2007 begannen die übertägigen und untertägigen Umbauarbeiten des ehemaligen Bergwerkes zu dem ersten nach Atomrecht genehmigten Endlager Deutschlands. Anschließend dürfen bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive (und damit vernachlässigbar Wärme entwickelnde) Abfälle eingelagert werden.
Im Zuge der vom Gesetzgeber im Jahr 2016 eingeleiteten Umstrukturierung im Endlagerbereich hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Jahr 2017 die Verantwortung als Betreiber des Endlager Konrads vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen. Gemäß Zeitplan der BGE soll das Endlager im Jahr 2027 fertig gestellt sein.
Der Ausbau der Schachtanlage Konrad zum Endlager erfolgt auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses, der auf dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik basiert. Die BGE führt das vom BfS in 2016 begonnene freiwillige Verfahren zur „Überprüfung der Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik“ (ÜSiKo) fort. Dabei wird in mehreren Phasen geprüft, ob sicherheitsrelevante Abweichungen zwischen dem damaligen und dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik vorliegen. Die erste Phase, die in 2021 mit einem Bericht abgeschlossen wurde, ergab Abweichungen, die teilweise auch relevant für die Sicherheitsanalyse des Endlagers Konrad eingeschätzt werden. Allerdings merken die Gutachter im Abschlussbericht an: „Aus Phase 1 ergeben sich nach Einschätzung des Review-Teams keine Hinweise auf Aspekte, hinsichtlich derer die Bewertung der Sicherheit grundsätzlich in Frage zu stellen ist.“ Basierend auf den festgestellten Abweichungen werden aktuell in Phase 2 der ÜSiKo vertiefte Untersuchungen zu den Sicherheitsanalysen durchgeführt und diese bei Bedarf aktualisiert. Die Befunde dieser Untersuchungen wurden im Herbst 2024 öffentlich vorgestellt.
Derzeit bearbeitet die BGR ausgewählte Fragestellungen bezüglich der Beanspruchungs- und Verformungszustände sowie der hydraulischen Bedingungen. Diese Untersuchungen erfolgen vor allem mit Blick auf die Standsicherheit der Grubenbaue und der Integrität des umgebenden Gebirges, aber auch zur geologischen, geomechanischen und hydraulischen Charakterisierung des Gebirges und der geologischen Barriere. Bestandteil dieser Arbeiten sind einerseits die Aus- und Bewertung von geotechnischen und markscheiderischen Messungen sowie umfangreiche Studien. In der jüngeren Vergangenheit wurde der wissenschaftliche Stand zum Langzeit-Verformungsverhalten von Tonstein in einem BGR-Ergebnisbericht (siehe unten) mit Blick auf die im Endlager Konrad aufgeschlossenen Tonsteine umfassend dargestellt. Andererseits werden auch Untersuchungen und Messungen vor Ort in der Schachtanlage Konrad durchgeführt. Dazu zählen Messungen zum Spannungszustand im Gebirge nach der BGR-Überbohrmethode als Grundlage für die Bemessung des Ausbaus in Großräumen des Infrastrukturbereiches, aber auch Messungen zur Ermittlung der Durchlässigkeit des Gebirges im Nah- und Fernfeld von Grubenräumen sowie optische Bohrlochaufnahmen für die stratigraphische Bestimmung.